Ziel und Zweck des Verfahrens:
Diskussion aktueller Beteiligungsprozesse in Potsdam
Überblick über das Verfahren:
Im Rahmen der Gründung der WerkStadt für Beteiligung wurde 2014 ein Beteiligungsrat geschaffen. Dieser begleitet die Arbeit der WerkStadt für Beteiligung und berät die Stadtverordnetenversammlung bei Fragen zur Bürgerbeteiligung.
Der Beteiligungsrat zählt insgesamt 18 Mitglieder. 13 Mitglieder davon sind Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Potsdam, davon eine Vertreterin/ein Vertreter im Alter von 16 bis 27 Jahren (Jugendsitz). Zudem gibt es je zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen aus der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverwaltung sowie in diesem Beteiligungsrat einen wissenschaftlichen Experten.
Alle interessierten Potsdamer Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren konnten sich für den Beteiligungsrat bewerben. Insgesamt waren 405 Bewerbungen eingegangen. Insgesamt waren sechs Plätze des 17-köpfigen Gremiums für die Amtsperiode ab Januar 2025 neu zu besetzen. Sieben Mitglieder des vorherigen Beteiligungsrats hatten von der Möglichkeit der einmaligen Amtszeitverlängerung Gebrauch gemacht. Die zu vergebenden Sitze in dem Gremium wurden unter allen Bewerberinnen und Bewerbern ausgelost. Sie wurden gleichmäßig auf Frauen und Männer aufgeteilt. Zusätzlich wurden 22 Nachrückerinnen und Nachrücker gelost.
Arbeitsweise
Die oder der Sprecherin/Sprecher des Beteiligungsrates wird durch die Mitglieder in einer Abstimmung bestimmt und erfüllt eine koordinierende Aufgabe innerhalb des Beteiligungsrates. Zusätzlich erfüllt die oder der Sprecherin/Sprecher repräsentative Aufgaben gegenüber der Stadtverordnetenversammlung, der Bürgerschaft, der Verwaltung und der WerkStadt für Beteiligung.
Das Ziel des Beteiligungsrates ist es, regelmäßige öffentliche Arbeitstreffen abzuhalten. Bei Abstimmungen innerhalb des Beteiligungsrates sind nach Möglichkeit Konsensentscheidungen anzustreben. Ist dies nicht möglich, gilt das Prinzip der einfachen Mehrheit.
Der Beteiligungsrat ist ein Gremium, das die
- Stadtverwaltung,
- Stadtverordnetenversammlung,
- Werkstadt für Beteiligung und
- die Beteiligungsinitiativen berät
Der Beteiligungsrat schreibt unter anderem Stellungnahmen. Darin stehen Vorschläge und Ideen, wie die Beteiligung der Potsdamerinnen und Potsdamer verbessert werden kann. Er fordert auch, dass sich Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihrer Stadt beteiligen können. Diese Stellungnahmen reicht der Beteiligungsrat beim Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung ein.
Mitglied im Beteiligungsrat können sich dafür einsetzen, dass die Potsdamerinnen und Potsdamer mitreden und mitbestimmen. Sie haben Kontakt zu Politikerinnen und Politikern, zu Vertreterinnen und Vertretern von Ämtern und Behörden sowie von Bürgerinitiativen. Sie lernen, wie Beteiligung funktioniert und Sie können bessere Möglichkeiten der Beteiligung einfordern.
Bei dieser Arbeit gelten wichtige Grundregeln für den Wissens- und Informationsaustausch. Im Beteiligungsrat wird auf eine achtsame und diskriminierungskritische Umgangsweise geachtet. Ziel ist es, ein Ort für konstruktive Diskussionen zu schaffen.
Der Beteiligungsrat arbeitet vor allem mit der WerkStadt für Beteiligung zusammen. Sie setzt sich dafür ein, dass Potsdamerinnen und Potsdamer bei Entscheidungen in ihrer Stadt mehr mitreden und mitbestimmen können.
Die Mitglied im Beteiligungsrat können sich mit verschiedenen Themen der Beteiligung in Potsdam beschäftigen. Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern suchen sie sich geeignete Themen und Schwerpunkte. Die Arbeit im Beteiligungsrat ist ehrenamtlich.
Aufgaben des Beteiligungsrats
- Begleitung bei der Stadtentwicklung
- Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu laufenden Beteiligungsprozessen beantworten
- Mitarbeit an Stellungnahmen, Positionspapieren und Eingaben
- Lob und Kritik zu Planungen und Vorhaben erklären
- Direkte Begleitung einzelner Projekte vor Ort, um die Qualität von Beteiligung zu stärken
Der Beteiligungsrat organisiert seine Arbeit und die Regeln für Mitglieder selbst. Er schreibt Tagesordnungen für seine Sitzungen und Tagungen. Er kann eigene Interessen und Themen selbst aufschreiben und vertreten.
Amtszeit
Die Amtszeit des Beteiligungsrats beträgt drei Jahre. Jedes Jahr finden etwa zehn Sitzungen statt. Jede Sitzung dauert etwa 2,5 Stunden.
Unterstützung der Mitglieder in ihrer Gremientätigkeit
- Die Sitzungen werden professionell geleitet. Die dafür zuständige Person übernimmt die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Treffen.
- Der Beteiligungsrat wird bei Stellungnahmen, Workshops oder Vorträgen von der WerkStadt für Beteiligung unterstützt.
- Mitglieder des Beteiligungsrates bekommen Kosten für Assistenz und Betreuung, die während der Sitzungen des Beteiligungsrats anfallen erstattet.
- Die Mitglieder des Beteiligungsrates erhalten eine Aufwandsentschädigung.
- Jedes Jahr wird ein Netzwerktreffen angeboten, damit sich die Mitglieder des Beteiligungsrats untereinander und mit Fachleuten austauschen können.
Verbindung zu anderen Beteiligungsprozessen:
keine Angabe
Besonderheiten des Verfahrens und sonstige Anmerkungen:
keine Angabe