Ziel und Zweck des Verfahrens:
Praxischeck der vom Klimarat vorgeschlagenen Klimaschutzmaßnahmen
Überblick über das Verfahren:
Das niedersächsische Landeskabinett hat am 6. Mai 2025 die aktualisierte niedersächsische Klimaschutzstrategie sowie das Konzept für einen niedersächsischen Klimarat und ein begleitendes Bürgergremium beschlossen.
Die Notwendigkeit der Fortschreibung ergibt sich aus den Ende 2023 neu verankerten Zielen im Klimagesetz. Danach strebt Niedersachsen eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 75 Prozent bis 2030 sowie um 90 Prozent bis 2035 an und will 2040 in der Gesamtbilanz klimaneutral sein.
120 Einzelmaßnahmen
Die Klimaschutzstrategie enthält 120 Einzelmaßnahmen nahezu aller Ressorts, die die Landesregierung in den kommenden Jahren weiter vorantreiben will. Beispiele sind der konsequente weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien, das Projekt Klimaschutz in der Sozialwirtschaft, die Finanzierung der Kommunalen Wärmeplanung oder die sukzessive Umstellung der Landesgebäude sowie der Mobilität auf Klimaneutralität.
Seit 2022 wurden die energiebedingten Treibhausgasemissionen um 10,9 Prozent reduziert. Weitere Maßnahmen sind die Umstellung auf klimaneutralen Stahl bei der Salzgitter AG, Wärmepumpen im Bereich Gebäude und ein Zuwachs der Elektromobilität im Bereich Verkehr.
Niedersachsen hat 2024 einen Rekordzuwachs an Erneuerbaren Energien an Land und auf See erreicht – auch der vom Land gestärkte Moorschutz spielt in der Klimastrategie eine besondere Rolle. Zur Umsetzung der Klimastrategie des Landes hat Niedersachsen eine Milliarde Euro zusätzlich bereitgestellt. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 stehen für den Zweck Klimaschutz bis 2048 allein im Niedersächsischen Umweltministerium jährlich 37 Millionen Euro zur Verfügung.
Klimarat berät Landesregierung
Mit dem neuen Klimarat wird gleichzeitig ein Gremium geschaffen, das die Landesregierung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele beraten soll. Der Klimarat setzt zusammensetzen aus sechs Vertreterinnen oder Vertretern der Wissenschaft und neun Verbänden aus Wirtschaft, Umwelt, Kommunen, Soziales und Landwirtschaft. Ein begleitendes, sozial ausgewogenes Gremium von Bürgerinnen und Bürgern soll einen Praxischeck der vorgeschlagenen Klimaschutzmaßnahmen beraten. Damit soll sowohl eine wissenschaftliche als auch eine praktische Sichtweise bei der Arbeit im Klimarat garantiert sein.
Die Landesregierung hat am 17. November 2025 die notwendige Rechtsverordnung zur Zusammensetzung, Aufgaben und wissenschaftlicher Unterstützung des Klimarates verabschiedet und damit den formalen Rahmen für die Einrichtung des Klimarats geschaffen.
Am 24. Februar 2026 hatte die Landesregierung die Mitglieder des neuen Klimarates berufen. Das Gremium besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern. Sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen sowie neun Verbandsvertreterinnen und -vertretern. Der Vorsitz wird aus den Reihen der Wissenschaft gewählt und arbeitet unabhängig. Am 17. April 2026 tagt der Klimarat das erste Mal.
Klima-Bürgerrat
Neben fachlicher Expertise will die Landesregierung auch die Perspektive der einfachen Bürgerinnen und Bürgern mit in die Beratung einfließen lassen. 60 zufällig ausgeloste Menschen aus Niedersachsen sollen in einem Klima-Bürgerrat mitarbeiten.
Dabei sollen demographische Daten wie Geschlecht und Alter, Wohnumfeld und Einkommen in der Weise berücksichtigt werden, dass die regionale und gesellschaftliche Vielfalt im Land abgebildet wird. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
Ist der Bürgerrat gebildet, sollen seine Mitglieder in insgesamt fünf Sitzungen zusammengekommen. Präsenzsitzungen sollen an ausgewählten Wochenenden in Hannover stattfinden, digitale Formate werden von Montag bis Freitag in den Nachmittags- und Abendstunden geplant.
In einem ersten Schritt soll der Bürgerrat bestehende Maßnahmen der Klimaschutzstrategie bewerten, erste Impulse oder Fragen des neuen Klimarats bearbeiten und schließlich neue Maßnahmen vorschlagen. In einem zweiten Schritt bewertet der Bürgerrat zusätzliche Maßnahmenvorschläge des Klimarats, die durch diesen erst noch erarbeitet werden müssen.
Empfehlungen werden dem Landtag übergeben
Die Empfehlungen aus Wissenschaft und Verbänden werden mit den Empfehlungen der Bürgerinnen und Bürger einmal jährlich veröffentlich und dem Landtag sowie der Landesregierung übergeben.
Verbindung zu anderen Beteiligungsprozessen:
keine Angabe
Besonderheiten des Verfahrens und sonstige Anmerkungen:
keine Angabe